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AGB

Drei Parallelogramme

Allgemeine Liefer-, Zahlungs- und Montagebedingungen


§1 Angebote 

1.Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben nur für die im Angebot angegebene Frist Gültigkeit. Die Wirksamkeit von Angeboten und Lieferverträgen kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäuferszustande. 

2. Vom Verkäufer herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften und darin enthaltene Daten – wie z.B. Gewichte, Qualitäten, Beschaffenheit, usw. – stellen den jeweiligen Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung dar. Spätere Produkt- und Preisänderungen sind möglich und werden auf Anfrage bekannt gegeben. 

3 Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind Änderungen nicht mehr möglich. Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich von uns bestätigt sind.

4. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamen Vertragsabschluss technische Änderungen oder Verbesserungen mi Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. 

5. Bei Minderung der Mengen von über 20 v. H. behalten wir uns die Anwendung der ÖNORM B 5. 24. 6 vor



§2 Liefertermine, Warenlieferung, Montagetermine 

1. Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist. 

2. Die Lieferfrist beginnt erst dann, wenn sämtliche technischen Fragen sowie sonstige Einzelheiten des Auftrags gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieser seine sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu diesen Verpflichtungen gehören insbesondere die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen sowie die Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung.

3. Die Lieferfrist und vereinbarten Montagetermine verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert.

4. Alle Ansprüche wegen Nichteinhaltung der Liefer- oder Montagetermine sind ausgeschlossen.



§3 Gewährleistung, Mangelrüge, Haftung 

1. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Montage, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsabschlusses ausgeschlossen. 

2. Verschleißteile und Bedienungselemente sind von der Gewährleistung ausgenommen. 

3. Für Mängel die durch Umgebungseinflüsse oder durch Bearbeitung Dritter entstehen, haften wir nicht.

4. Unsere Produkte erfüllen die Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung mi Rahmen der jeweils gültigen DIN-EN Normen. Der Einsatz unserer Produkte liegt im Verantwortungsbereich des Bestellers. Der Besteller darf die Produkte nur im Rahmen der in den technischen Dokumentationen, Bedienungs- und Montageanleitungen beschriebenen Bedingungen einsetzen. 

5. Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler bzw. die Gewähr für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Installation, unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit, fehlerhafter Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, natürlicher Abnutzung, fehlerhaftem Elektroanschluss, Betrieb in Verbindung mit ungeeigneten Steuerungskomponenten oder anderen Gründen entsteht. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern notwendige Wartungsarbeiten, die in den Bedienungsanleitungen aufgeführt sind, nicht im geforderten Umfang von Fachhändlern durchgeführt worden sind. Die Übergabe der Bedienungsanleitungen an den Benutzer sowie die Durchführung der Wartungsarbeiten hat der Fachhändler durch Unterschrift des Benutzers und der mit der Wartung betrauten Person nachzuweisen. 

6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 3 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware. 



§4 Umtausch oder Rücknahme 

1. Bei maßgefertigten Produkten ist eine Rücknahme nach erfolgter Produktion generell nicht möglich.

2. Falls der Besteller vor Produktionsbeginn mit Einverständnis des Verkäufers vom Vertrag zurücktritt, so sind pauschal 30% des Netto-Kaufpreises zuzügl. MwSt. vom Besteller als Entschädigung für entstandene Kosten wie geleistete Vorarbeit, entgangener Gewinn etc. zu bezahlen, ohne dass es dafür eines Schadensnachweises bedarf. 



§5 Preis 

1. Die angegeben Preise verstehen sich in Euro zuzügl. der am Ende angeführten MwSt.

2. Dei Lieferung und Montage ist in unseren Preisen, wenn nicht extra angeführt, nicht enthalten. Diese werden gesondert aufgeführt.



§6 Zahlungbedingungen 

1. Diese sind am Ende des Angebotes, der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung angeführt. 

2. Die Fristen werden ab dem Tag der Rechnungsstellung gerechnet. Im Falle eines Verzugs werden von uns Verzugszinsen in der Höhe von der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank angerechnet. 

3. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor.



§7 Eigentumvorbehalt 

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 



§8 Erfüllungort und Gerichtsstand 

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar bzw. unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist Kitzbühel. Es ist ausschließlich österreichisches, materielles Recht anzuwenden.